Die Verwaltung hat die Definition der Behinderung rein theoretisch von der UN-BRK zu übernehmen, langfristig gesehen:
"Artikel 1 — Zweck
…
Zu den
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."
Autisten sind somit per Definition wie die Mediziner das im ICD festlegen medizinisch betrachtet. Von Behinderung bedroht sind autistische Kinder, da es eine zumindest seelische Sinnesbeeinträchtigung darstellt, wenn die Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren (z.B. Sensorischer Lärm) eintritt, welche autistische Kinder an der vollen, wirksamen und gleichbereichtigen Teilhabe an Schule als Teil der Gesellschaft hindern.
Die Definition der Mediziner ist hier nachrangig. Wenn die Barrieren nicht vorhanden wären, würde kein einziges autistisches Kind mehr bei einem Kinder- und Jugendpsychiater mehr vorstellig. Das universelle Design wäre umgesetzt.
Im Rahmen der Sozialraumorientierung wurde irgendwann beschlossen, dass über Sozialraumbudgets die Gestaltung des Universellen Designs ebenso passieren soll (Barriereabbau an Schule, Telepräsenzsystem zu Hause) wie über Persönliches Budget für die Bereitstellung von Hilfsmittelen (z.B. Telepräsenzsystem zu Hause oder ein Autistenführhund zur Mobilitätswahrung etc).
Es braucht aktuell (noch) Mediziner, welche diesen Bedarf feststellen, dass zumindest eine Behinderung droht, wenn die Barrieren nicht rechtzeitig abgebaut werden, da ansonsten kein Leistungsanspruch nach SGBVIII§35a) besteht.
Den ICD ändern ist eine ganz andere Sache, das zu tun weiß ich aktuell nicht einmal die Strukturen.