Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung des Schutzkonzepts ärztlicher Zwangsmaßnahmen“
Wir lehnen vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze ab. Es handelt sich um einen frontalen Angriff auf die Menschenrechte und eine Verhöhnung der Idee des selbstbestimmten Bürgers. Die Rechte alter Menschen, die Rechte von Menschen in Heimen und Psychiatrien sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen sind sowieso sehr unzureichend geschützt. Eine nicht abreißende Kette von Skandalen, sowie die Straflosigkeit der Verantwortlichen für diese Skandale, zeigen das überdeutlich (aktuell: Kinderpsychiater Winterhoff, Haasenburg, Wittekindshof Bad Oeynhausen).
Der Gesetzentwurf greift an:
a.) dass Zwangsbehandlungen nur in stationären Psychiatrien zulässig sind.
b.) dass Bürger sich gegen Zwangsmaßnahmen des Staates wehren (verdeckte Medikation) können.
c.) die Rechtsmittel gegen die Zwangsbehandlung durch Verlängerung der Gültigkeit einer ärztli-chen Zwangsmaßnahme.
d.) die höchstrichterlich gut bestätigte Patientenverfügung.
Das Gerede von einer Regelungslücke ist eine Lüge, denn der zu rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) lässt es heute schon zu, dass Gesetze nicht befolgt werden, wenn höherwertige Rechtsgüter dem entgegenstehen. Da im Leben und in der Rechtsprechung ständig widerstreitende Interessen zu berücksichtigen sind, ist es gar nicht möglich, jeden Einzelfall vorab zu regeln. Ferner ist bei jeder vorab Regelung zu bedenken, welchem der widerstreitenden Interessen ich höheres Gewicht beimesse. In diesem Fall ob mir die unumschränkte ärztliche Macht wichtiger ist als das Selbstbestimmungsrecht der Bürger.
Aus unserer Selbsthilfe- und Beratungspraxis wissen wir, dass heute schon Hunderttausende dem Heim- und Medizinsystem rechtlos ausgeliefert sind. Allzu oft ist der Richter nur der Schreibgehilfe der Ärztin.
Die Verantwortlichen für dieses Machwerk sind Ministerialdirigent Dr. Christians und Dr. Jörg Kraemer. Die Unseriösität ihres Vorgehens dokumentierten sie durch das Angebot an die Selbst-vertretung der
Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] in der Videokonferenz der Landesbehindertenbeauftragten NRW am 14.12.2021, man könne die verdeckte Medikation fallen lassen und einen Hinweis ins Gesetz einfügen, es ginge nur um somatische Erkrankungen, wenn die organisierten Psychiatrie-Erfahrenen dem Gesetz zustimmen.
Der Gesetzentwurf muss sofort in den Papierkorb. Herr Dr. Kraemer und Herr Dr. Christians müssen auf Arbeitsplätze versetzt werden, wo sie nicht derart massiv wehrlosen Menschen schaden können.
Für den Vorstand
Mit freundlichem Gruß Matthias Seibt Martin Lindheimer