02.02.17, 16:43:34
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Die Bundesregierung bemüht sich derzeit redlich die Menschenrechtslage in Deutschland weiter zu verschlimmern und bastelt fleißig am aktuellen Gesetzesentwurf zur legalen Zuführung von Menschen zu menschenrechtswidrigen Foltermaßnahmen herum.
Zitat:
(4) Die Einwilligung eines Bevollmächtigten in eine ärztliche Zwangsmaßnahme setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.“
Referentenentwurf
Erweiterung durch die Bundesregierung:
Zitat:
(4) Für die Einwilligung des Betreuers in eine notwendige Verbringung des Betreuten zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus gegen seinen natürlichen Willen zum Zwecke einer ärztlichen Zwangsmaßnahme gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(5) Die Einwilligung eines Bevollmächtigten in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und die Einwilligung in eine Maßnahme nach Absatz 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die Einwilligung in diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
Regierungsentwurf
17.02.17, 04:30:36
drvaust
Also wieder ein dringendes Argument mehr, eine PatVerfü zu haben.
Ja, aber eine Patientenverfügung reicht dazu nicht aus. Wichtig ist auch eine Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht. Denn sonst setzt das zuständige Gericht evtl. schnell irgend einen gesetzlichen Betreuer ein, der entscheidet.
Mit Rechtssicherheit sieht es in dem Bereich sowieso schlecht aus. Was die Ärzte genau machen, bzw. machen müssen, ist oft schwer zu kontrollieren. Und die Gerichte wollen oft das letzte Wort haben, wollen entscheiden, auch wenn anderslautende Verfügungen vorliegen.
Auch eine Vorsorgevollmacht ist ratsam, damit man sich von einer Person vertreten lassen kann, der man vertraut.
Solche Entscheidungen über Behandlungen, wenn Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit des Behandelten bestehen, sind schwierig.
Da ist bereits das Problem, ob der Behandelte entscheidungsfähig ist. Manche Ärzte machen sich nicht gerne die Mühe, dem Patienten, der evtl. schon durch seine Krankheit sehr belastet ist, die Probleme genau zu erklären. Da ist es einfacher, das als dringender Notfall selber zu entscheiden (Operationserweiterung) oder leichtgläubige Angehörige entscheiden zu lassen.
Normalerweise ist es sinnvoll, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann (oder seine schriftlichen Entscheidungen nicht mehr selber durchsetzen kann), den geliebten Partner entscheiden zu lassen, dem man vertraut. Aber manchmal ist der Partner nicht mehr so geliebt oder nicht richtig kompetent. Dann wäre es besser, wenn man eine kompetente Person, der man vertraut, vorher als Vertreter (Betreuer) einsetzt.
Wenn das Gesetz wird, wird das eine neue Variante, die ausgelegt und praktisch nicht korrekt behandelt wird. Wenn Gerichte dann entscheiden, kann das noch anders ausgehen.
Sind die Verfügungen eines Autisten für das Gericht bindend? Kann ein Autist für einen Angehörigen die gesetzliche Betreuung übernehmen? (Grundsätzlich ja, aber wie sieht das das Gericht?)
17.02.17, 16:01:51
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Die PatVerfü ist eine konkrete Vorlage, die zwecks Rechtssicherheit unverändert bleiben soll. Sie beruht auf der generellen Ablehnung von Psychodiagnostik und durch den PatVerfü-Club wird man bei Interesse durch alle möglichen Situationen gecoacht.
http://autisten.enthinderung.de/patientenverfuegung
Grundsätzlich sind die Aussagen eine Autisten maßgeblich wie bei allen anderen Menschen. Daß es in der Umsetzung Probleme gibt ist auch klar. Wobei in der letzten Zeit keine Autisten die ESH mit solchen Fällen von Diskriminierung kontatiert haben.