14.03.15, 13:38:54
Antares
geändert von: Antares - 14.03.15, 13:44:23
Wo sehe ich das anders mit dem Recht?
In der Anwendung.
Meine Meinung ist hier erst mal nicht wichtig und Konsens herzustellen, schreibe ich hier nicht, weil ich das nicht brauche, mit jemandem einig zu sein (da bin ich wenig NA:)), sondern weil ich das Forum in erster Linie als Möglichkeit des Informationsaustauschs sehe.
Dann habe ich Deine wiederholten Antworten mit den Beispielen missgedeutet, da sich der Sinn mir nicht erschloss. Ich habe nun das Ziel des Informationsaustausches registriert durch Deine Mitteilung, vielen Dank für die Aufklärung.
Wir unterhalten uns über ein datenschutzrechtliches Problem, wofür in der Praxis längst rechtstreue Lösungen gefunden wurden.
Es gibt aus Datenschutzrechtlicher Sicht keine Probleme für die Online Beschulung, das habe ich verstanden, ich wüsste nicht worüber wir uns hier noch unterhalten sollten.
- Dass Roboter nicht erforderlich sind, habe ich ebenfalls verstanden, dennoch sehe ich sie aus verschiedenen Gründen als besonders geeignet. Den Kostenfaktor habe ich bewusst ausgeblendet. Ich spreche nicht gern über Geld.
- Das Recht am eigenen Bild ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht
15.03.15, 04:04:34
drvaust
... - Das Recht am eigenen Bild ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht ...
Aber die Persönlichkeitsrechte von minderjährigen Kindern werden durch ihre Erziehungsberechtigten wahrgenommen. Z.B. wenn das Kind nicht fotografiert werden will, zählt das nicht, wenn die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter wollen, und umgekehrt. Nur einige Schutzrechte von minderjährigen Kindern werden gemäß Gesetz vom Staat geschützt, aber auch da haben die Kinder kein Mitspracherecht.
- Dass Roboter nicht erforderlich sind, ... aus verschiedenen Gründen als besonders geeignet.
Den Kostenfaktor habe ich bewusst ausgeblendet. ...
Die Kosten sind aber erheblich, normalerweise zu hoch. Roboter sind, für diesen Zweck, besser geeignet, aber zu teuer und teilweise problematisch (z.B. Treppensteigen).
Ich denke, für Onlinebeschulung gibt es keine Roboter, wenn das nicht vereinzelt durch Forschungen finanziert wird.