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Rassistische Äußerungen sind Kündigungsgrund

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26.01.15, 17:55:54

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Wäre vermutlich interessant, das in Bezug auf Kollegen von Autisten und autistendiskriminierende Aussagen oder auch Aussagen von "Fachleuten" genauer zu überdenken um ggf. entsprechende Schritte einzuleiten:
Zitat:
Alltagsrassismus wird oft ignoriert, ist aber extrem verbreitet. Auch einige deutsche Betriebe hätten wohl deutlich weniger Mitarbeiter, wenn man Türkenwitze und rassistische Bemerkungen konsequent als das behandeln würde, was sie sind: Kündigungsgründe.

"Grundsätzlich könnte man dem Arbeitsrecht folgend eine Menge Äußerungen beanstanden", sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Martin Schmidt. "Vor Gericht landet so was aber nur sehr selten." Oft steckten Migranten Diskriminierungen einfach weg, "weil sie nicht zeigen wollen, dass sie sich davon verletzt fühlen".

Dabei ist die Rechtslage völlig eindeutig: Im Arbeitsleben herrscht Diskriminierungsverbot. Zuwiderhandlungen können mit Kündigung bestraft werden. Bei Beamten auch dann, wenn sie sich privat rassistisch äußern oder agieren. Bei Angestellten nur, wenn sie damit den betrieblichen Frieden stören. Auch straf- wie zivilrechtlich kann man gegen rassistische Diskriminierungen vorgehen.

Nur passiert das eben nicht oft.

[...]

Selbst in Deutschland, so Arbeitsrechtler Schmidt, könne es zur Kündigung kommen, wenn sich jemand "nur" in privatem Kontext rassistisch verhalten habe: "Wird der öffentliche Druck sehr groß, kann das zu einer Störung des Betriebsfriedens führen. Genauso, wie wenn einer seine Freizeit Heil-Hitler-rufend mit Demos verbringt und Migranten im Betrieb deshalb die Zusammenarbeit mit ihm verweigern."

Quelle
 
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