20.12.13, 22:09:28
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Bleibt die Frage, was dann noch unter "Gesundheitsgefährung der Mutter" gezählt wird. In D wird über derartige Floskeln ja die selektive Eugenik weiterbetrieben, die soweit ich es verstehe laut BVerfG eigentlich verfassungswidrig ist.
Zitat:
Spaniens konservative Regierung will das Recht auf Abtreibung deutlich einschränken. Der am Freitag vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sehe vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur noch im Falle einer Vergewaltigung oder bei einer Gesundheitsgefährdung der werdenden Mutter erlaubt sei, sagte Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón. Frauenrechtler und die Opposition hatten das Vorhaben scharf kritisiert.
Bisher gilt in Spanien ein Recht auf Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche. Die Frist kann bis zur 22. Woche verlängert werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit der Frau besteht oder es Hinweise auf schwere Behinderungen des Ungeborenen gibt. Die Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy will die von der sozialistischen Regierung im Jahr 2010 eingeführte Regelung nun wieder rückgängig machen. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Parlament gilt als wahrscheinlich, da die Volkspartei dort über eine absolute Mehrheit verfügt.
Quelle