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meine Erfahrungen als Mutter eines autistischen Jungen

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29.11.13, 18:22:22

Gabi

ich habe hier schon geschrieben und war damals sehr verzweifelt ... heute bin ich es wieder aus anderem grund aber das betrifft nur mich und hat mit dem was meinen Sohn betrifft nichts zu tun ...
er iss ein wunderbarer junger mann !!! jetzt kommen wir auch gut klar miteinander seine agression hat sich verflogen .. seit ich die monotherapie durchgesetzt er bekommt nur noch ein einziges medi .. und auch das werde ich noch reduzieren aber der erfolg ist da !!! mein sohn schaut mich klar an ... er lernt wieder ... er begreift das ist so ein tolles gefühl ! aber ich bin fast nur noch in einer welt die mir fremd iss und doch vertraut .... meine sozialen kontakte sind alle kaputt .. ja sie waren es nicht wert .. stimmt aber irgendwie ich weiss nicht ... ich bin kein autist aner auch kein antiautist mehr . niemand versteht mich ... ich wünschte die gesellschaft würde uns wenigst5ens versuchen zu verstehn .. aber das alles ist nichts zu dem was mein sohn geleistet hat er iss aus dieser liebe heraus aus dem wahnsin erwacht und beginnt zu begreifen ... und das mach alles wieder gut ...L.G. Gabi
29.11.13, 18:47:48

55555

Das liest sich ja gut. :)
29.11.13, 23:08:29

drvaust

geändert von: drvaust - 29.11.13, 23:09:12

Hallo Gabi, kannst Du das etwas ausführlicher beschreiben, wie Dein Sohn aus der starken Medikation herauskam?
Dein Sohn war doch sehr stark mit Psychopharmaka 'zugedröhnt' und kam deshalb schlecht zurecht. Außerdem gab es, meines Wissens, Probleme mit Ärzten, die nicht die Verantwortung übernehmen wollten.
Wie hatte sich das zum Besseren entwickelt? Ein Erfahrungsbericht von Dir wäre bestimmt hilfreich, für Eltern, die ähnliche Probleme haben, und als Beispiel, wie man mit Autisten richtig umgehen sollte.

Warum bist Du jetzt verzweifelt? Fehlen Dir die sozialen Kontakte so sehr? Wirst Du angefeindet?
Hoffentlich findest Du gute Lösungen. Du scheinst viel Gutes für Deinen Sohn geschafft zu haben. Dafür hast Du auch Gutes verdient.
30.11.13, 10:48:16

Gabi

geändert von: Gabi - 30.11.13, 10:51:06

hallo drvaust ! ich habe es einfach nicht mehr ertragen ... so wie ich hier auch gelesen hatte .. ich hatte das gefühl meinen eigenen sohn vergiften zu müssen ... dann sah ichauch das er selbst das nicht will ... ich setzte es ab nachg dem schema was 55555 mir empfohlen hat ... alles . also 55555 hat mir den Bpe empfohlen .. und von dort bekam ich diese Info ...
allerdings wahre wohl die entzugs erscheinungn so stark dass er fast wieder in die klinik musste so gab ich ihn schweren herzens nach osnabrück ... dort stellte man ihn erneut ein aber diesmal auf dieses eine medi (dipipperon )... und jetzt kann er gut damit klarkommen ... aber es war gefährlich ... er war sehr aggressiev ... nur im nachhinein hat es sich gelohnt ... ich bin sehr glücklich wie sich das entwickelt hat ... er will zu neuen Ufern . eine neue Wohnung .. und so weiter .. ich weiss nicht wie ich das beschreiben soll es iss so schön .. aber mir haben sie die Betreuung genoommen teilweise .. zumidest das recht der aufenthalte ... ich kann mich wohl dagegen nicht wehren .. ein berufsbetreuer iss eingesetzt worden ! ja das damoklesschert hängt noch immer über uns ... L.G. Gabi
ps . ich erwarte nichts drvaust ... ich habe mich ja selbst isoliert .. aber ich weine scjhon .. weil ich erfasse wie menschen so sind ... es macht mich unglaublich traurig !
30.11.13, 11:03:45

Perunica

Hallo Gabi,
ich habe großen Respekt vor deinem Mut die Tabletten abzusetzen.
Die Entzugserscheinungen doch können sehr heftig sein.
Gut, dass es dein Sohn (und du) gut überstanden hat.

Versteht sich dein Sohn mit dem Betreuer?
Und hast Du ein gutes Gefühl dabei? Das ist auch wichtig.

Allein sein ist sehr manchmal schwer.
Aber auch Gesellschaft, in der man nicht verstanden wird, kann belasten.
Welche Art von Sozialkontakt wäre dir denn lieb?

30.11.13, 12:29:59

55555

Denkst du der Rat vom BPE beinhaltete in seinem Fall zu schnelles Absetzen? Wann war das mit dem Betreuer?
30.11.13, 19:56:52

starke Dame

Hallo Gabi,

ja, die Menschheit, bzw. Gesellschaft kann einem schon zusetzen. Man isoliert sich selber, doch bei mir kamen neue Menschen dazu. Ich fand Menschen, die auch anders miteinander umgehen.

Es gibt immer Wege aus der Isolation, vielleicht würde es erst einmal reichen, sich viel unter Menschen zu begegnen.

Komischerweise entstanden bei mir so ungewöhnliche Konstellationen.

Wegen den Rechten, die Dir genommen wurden und wahrscheinlich auch dann Deinem Sohn, z.B. durch einen Betreuer, hoffe ich, dass vielleicht noch geholfen werden kann.

Auch Dein Sohn hat wahrscheinlich das Recht, über das persönliche Budget selber jemanden einzustellen, vielleicht kannst Du das bei der ESH melden?

30.11.13, 23:09:58

Gabi

ich bin zur zeit sehr verzweifelt ... immer wenn etwas Monate lang gut geht sie es keiner aner iss Norman mal überlastet hacken alle auf einem rum .. er sei so gross und stark und gehöre unter verschluss .. usw ja ich werde es melden ,, danke starke Dame .. L.G. Gabi
01.12.13, 05:00:27

starke Dame

geändert von: starke Dame - 01.12.13, 05:01:59

Hallo,

heißt das, wäre er klein und schmächtig, müsste er es nicht, da dann mit großer Wahrscheinlichkeit durch Körpereinsatz, z.B. Festhalten und andere in der Überlastungssituation ungeeignetet Praktiken, ihn unterdrücken könnte?

Das ist doch verrückt! Melde es bitte an die ESH, vielleicht kann man für deinen Sohn was tun, denn inkompetente Hilfe von Nichtautisten gab es schon genug, die haben doch wohl sprichwörtlich " die Karre in den Dreck gefahren", d.h., alles kaputt gemacht.

Jetzt ist er dabei das aufzuarbeiten, was er wahrscheinlich jahrelang in seinem zugedröhnten Zustand garnicht erleben und fühlen konnte.

Wenn er an den falschen gerät, müsste man ja befürchten, dass sie das wieder machen?

Warum darf man Dir das Recht des Aufenthalts nehmen? War das im legalen Rahmen, hast Du keinen Widerpsruch eingelegt?
Muss Dein Sohn nicht bei Volljährigkeit selber das Recht erhalten über seinen Aufenthalt zu bestimmen? Kann es sein, dass aktuell Deinem Sohn die Inklusion verwehrt wird? Die nicht mit Kindergarten - oder Schule aufhört, nein, die Konvention betrifft auch das Leben wenn man erwachsen ist?

Kann es generell sein, dass man vorsichtig sein muss, wenn man ein volljähriges autistisches Kind hat, dass dann Eltern keine Rechte mehr haben und Vater Staat alle Rechte? Welche Rechte stehen einem Autisten mit dem 18. Geburtstag zu?
01.12.13, 09:45:23

Antika

§ 1896 BGB

Voraussetzungen

(1) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Beteuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige aufgrund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

In einer Broschüre des Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht, habe ich diesen besagten Paragraphen gefunden. In dieser Broschüre findet man so einige interessante Informationen zum Betreuungsrecht.

So bald ein Autist volljährig geworden ist, haben die Eltern nicht automatisch noch das Recht über seinen Aufenthaltsort zu bestimmen...der Volljährige darf selbst entscheiden wo er leben möchte.

Wenn ein Autist jedoch volljährig ist und z.B. seinen Eltern eine Vollmacht bzw. eine Vorsorgevollmacht erteilt worin genau geregelt ist in welchem Umfang sie in seinem Sinne Geschäfte tätigen und regeln sollen, kann man Einfluss nehmen, wer im Bedarfsfall zum Betreuer bestellt werden und wie dieser handeln soll.
01.12.13, 10:29:29

drvaust

Zitat von Antika:
... Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder ... geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Beteuungsgericht ... von Amts wegen für ihn einen Betreuer. ...
Das wird die Grundlage sein. Das Beteuungsgericht geht vermutlich von Geschäftsunfähigkeit aus.
Eltern sind bei Volljährigen nicht automatisch Betreuer.
Als Autist ist man, aufgrund der üblichen Auffassung, in Gefahr, als psychisch krank und nicht geschäftsfähig angesehen zu werden. Normalerweise ist das kein Problem, wenn man sich ausreichend 'normal' verhält. Aber im Zweifelsfall droht Entmündigung, wie z.B. bei Gustl Mollath. Und dann kann man sich, als psychisch krank eingestuft, schlecht selber verteidigen.
01.12.13, 11:55:39

Antika

Ich kenne hier ja nun nicht den genauen Sachverhalt was den Sohn von Gabi angeht, aber wovon genau nun die Betreuungsbehörde ausgeht ist meiner Meinung nach nicht wirklich ersichtlich.

Grundsätzlich ist es doch so dass niemandem gegen seinen freien Willen ein Betreuer bestellt werden darf. Ich habe mich dahingehend selbst ausführlich informiert um eben auch vor so einem Eingriff weitgehend vorzusorgen.

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Das_Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile

So wie ich auf dieser Seite in der Broschüre die Erklärungen verstehe, soll es doch erhebliche Verbesserungen für Erwachsene geben die früher unter Vormundschaft gestellt wurden.

Im Betreuungsrecht heißt es doch:

Zitat:
Die Bestellung eines Betreuers kann vermieden werden, wenn bereits eine andere Person bevollmächtigt wurde...die so bevollmächtigte Person kann handeln, ohne dass es weitere Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nicht eingeschaltet. Nur dann, wenn sich eine Kontrolle der bevollmächtigten Person, zu der der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, als notwendig erweist, wird das Gericht befasst.


(habe mal die wichtigsten Punkte im Zitat zusammengefasst. Ich empfehle jedoch die Broschüre selbst ausführlich zu lesen, um sich ein Bild davon zu machen.)

Ich habe mich erst noch vor kurzem mit einem Richter des Amtsgericht in dieser Angelegenheit unterhalten und habe von ihm ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht erhalten.

Ich denke daher dass es schon sehr wichtig ist sich als Eltern gerade dahingehend frühst möglich zu informieren und abzusichern, eben damit es zu keinen Problemen kommt wenn ein Autist volljährig wird.

Und wie bereits hier schon gesagt wurde: Eltern werden nicht automatisch zu Betreuern sobald das Kind volljährig geworden ist.


Was jetzt die Sache mit Mollath angeht: Das war schon eine heftige Sache.
 
 
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