26.07.13, 13:06:52
Perunica
Es macht wütend, das ist unterlassene Hilfeleistung für die Eltern und das Kind!
27.07.13, 07:41:25
Leah
Zitat:
Der Träger lehnte die Kostenübernahme ab mit der Begründung, den Eltern sei es zuzumuten, die Gebärdensprache an einer Volkshochschule oder aus Büchern zu erlernen.
Das sehe ich auch so, diese Begründung ist für mich nachvollziehbar.
Zitat:
Die Stuttgarter Richter sind der Auffassung, dass die Hilfe zur Eingliederung nur dem behinderten Kind zustehe, nicht aber den Eltern.
Das wiederum halte ich für Diskriminierung.
27.07.13, 07:56:16
Basti10
Hallo
In Deutschland geht oder Gibt es selbst von den Behörden immer mehr Diskriminirung dank der vorbilder in der Politik und ind den Vorbildern der Eu politik da wird die Diskriminirung sehr gefödert.
Sgv Basti
28.07.13, 19:49:18
[55555]
Diverse Beiträge in denen u.a. der Behinderungsbegriff diskutiert wurde, sind
hierhin ausgelagert worden