Uniklinik Brüssel betrachtet Taubblindheit als unerträgliches Leid aus und euthanasiert Zwillinge
15.01.13, 22:34:56
55555
Zitat:
Es war jedoch nicht ganz einfach, Mediziner zu finden, die den Wunsch der beiden erfüllten. Ärzte der Klinik vor Ort lehnten das Sterbehilfegesuch ab. "Wenn jemand, der blind oder taub ist, ein Recht auf Sterbehilfe hat, sind wir weit von unserer Linie entfernt", sagte ein Krankenhaussprecher laut "Het Laatste Nieuws": "Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber das mit 'unerträglichen Leiden' gemeint hat."
Es ist der Kern der Debatte: Kann ein Gesetz benennen, was Menschen als unerträglich empfinden? Ein Nachbar der Brüder sagte der belgischen Zeitung "Het Laatste Nieuws" über die Zwillinge: "Die letzten zwei Jahre ihres Lebens waren die Hölle". Die Männer hätten manchmal einfach in ihrer Wohnung gesessen. "Sie hörten nichts und sahen fast nichts. Welche Lebensqualität haben Sie?"
[...]
Das Recht auf Sterbehilfe soll auf Minderjährige ausgeweitet werden. Die regierenden Sozialisten streben zurzeit die Ausweitung des Gesetzes für extreme Fälle an. Die Annahme der Vorschläge gilt als wahrscheinlich, da die Sozialisten von mehreren Parteien des linken und rechten Spektrums unterstützt werden.
Quelle
16.01.13, 00:21:42
Fundevogel
Hatte die Gemeinschaft/Gesellschaft ihnen nicht die Möglichkeit geboten, Blindenschrift zu lernen? War niemand da, der sie mit den Händen begrüßte, sie in den Arm nahm, zärtlich zu ihnen war? Hatte sie jemand an modernste Übertragungstechnik herangeführt?
Wenn das nicht geschah...wie wird es sein, wenn hier bei uns bald zwei Drittel der Gesellschaft wegen Alters diese Zuwendung nicht mehr erfahren und das Leben (oder besser ihre Mitmenschen) als Hölle wahrnehmen: Müssen wir dann mit einem Massensterben rechnen?
Da Sterbehilfe bisher noch eines "Helfers" bedarf: Wird es Helfer geben, die am Ende ihres Lebens 1.000 Menschen und mehr beim Suizid "geholfen" haben?
16.01.13, 02:07:46
drvaust
Zitat:
... "Aber meine Brüder schleppten sich von einer Krankheit zur nächsten. Sie waren wirklich erschöpft." Die Angst, sich und die Familie nicht länger zu sehen - und eben auch nicht hören zu können -, sei für die Brüder unerträglich gewesen. ...
... Marc und Eddy V. seien am Tag ihres Todes glücklich und ruhig gewesen, ...
Ich bin der Meinung, jeder sollte, nach reiflicher Überlegung, selber über sein Leben bestimmen können. Man sollte Hilfe anbieten, man sollte beraten, aber man sollte Jemand, der nicht mehr leben will, nicht zum Leben zwingen.
Ich habe Angst, daß ich, wenn ich nicht mehr leben will, zwangsweise am Leben erhalten werde. Aber ich möchte niemand um Sterbehilfe bitten.
16.01.13, 11:08:26
schuschu
irgendwie müssen sie es ja kommunieziert haben..heisst es fand ein dialog statt...oder etwa nicht?
wenn es so schlimme war, was sie selbst ja jetzt nicht mehr bestätigen könne....weil kein kontakt stattfand, dann frage ich mich wie dann diese entscheidung getroffen wurde.
...oder hat man da einfach reininterpretiert aus eignen nichterfahrenen denken darüber, wie es für die beiden sein könnte?
16.01.13, 13:53:23
55555
geändert von: 55555 - 16.01.13, 13:53:51
Ich denke der Hauptpunkt dabei ist, daß Ärzte entscheiden, wer berechtigterweise nicht mehr leben will und bei wem das das Symptom einer Krankheit sei, die mit Zwang kuriert werden müsse, z.B. wenn jemand depressiv und suizidgefährdet ist und deswegen in eine geschlossene Psychiatrie gezwungen wird. Deswegen gibt es ja wohl auch nicht einfach ein "Suizidpaket" rezeptfrei in der Apotheke zu kaufen (aber irgendwo war das zumindest tatsächlich mal angedacht worden). Man will hintenrum selektieren und um die Öffentlichkeit zu beruhigen deklariert man es dann wie schon früher gerne als humanitären Akt, der unerträgliches Leiden beende (das war ja angeblich schon bei Aktion T4 der Fall).
Dann folgen weitere Probleme wie "Wie lange ertägt es ein Behinderter wegen Sparpolitik keine vernünftige Assistenz zu erhalten und bei dem was er erhält ständig unterschwellig vermittelt zu bekommen, daß er sich ja besser euthanasieren lassen könnte."
16.01.13, 15:05:51
schuschu
Man will hintenrum selektieren und um die Öffentlichkeit zu beruhigen deklariert man es dann wie schon früher gerne als humanitären Akt, der unerträgliches Leiden beende
so vermute ich es auch.
Dann folgen weitere Probleme wie "Wie lange ertägt es ein Behinderter wegen Sparpolitik keine vernünftige Assistenz zu erhalten und bei dem was er erhält ständig unterschwellig vermittelt zu bekommen, daß er sich ja besser euthanasieren lassen könnte."
ja, was man absolut so beobachten kann...und teilweise mehr oder weniger am eigenen leibe oder in seinem umfeld erlebt.
...das ganze scheint system zu haben.
16.01.13, 21:58:12
drvaust
In den Niederlanden und Belgien ist eine fachliche Sterbehilfe unter strenger Kontrolle in Ausnahmefällen erlaubt.
Es darf keine Sterbehilfe angeboten oder empfohlen werden, die Initiative muß von dem Sterbewilligen ausgehen.
Die Sterbehilfe muß bei Behörden beantragt werden, vom Sterbewilligen, und es wird geprüft. Oft wird die Sterbehilfe nicht genehmigt, oder der gewählte Arzt darf nicht, aus persönlichen Gründen. Viele, oder die meisten, Ärzte lehnen Sterbehilfe ab.
Es besteht eine Gefahr, daß jemand zum Sterben gedrängt wird. Aber das ist strafbar und wird, so weit möglich, geprüft. Behinderungen sind da kein Grund für Sterbehilfe, nur wenn der Sterbewillige aussichtslos krank ist und unerträglich leidet.
Aus meiner Sicht besteht wenig Gefahr, daß diese Möglichkeit der Sterbehilfe mißbraucht wird.
Zitat:
In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht dazu geführt, dass mehr Menschen auf diese Weise sterben.
Quelle
16.01.13, 22:26:08
55555
Oft wird die Sterbehilfe nicht genehmigt, oder der gewählte Arzt darf nicht, aus persönlichen Gründen.
Ich las etwas von 1% der Todesfälle in Belgien, wenig würde ich das nicht nennen.
16.01.13, 22:52:50
wolfskind
Dann folgen weitere Probleme wie "Wie lange ertägt es ein Behinderter wegen Sparpolitik keine vernünftige Assistenz zu erhalten und bei dem was er erhält ständig unterschwellig vermittelt zu bekommen, daß er sich ja besser euthanasieren lassen könnte."
genau das.
17.01.13, 00:39:26
Fundevogel
Hilfeverfahren über 3 Jahre durch behördliche Untätigkeit auszudehnen und schwere gesundheitliche Schäden oder den Tod der behinderten Menschen billigend in Kauf zu nehmen, stellt für mich eine besonders subtile Form von "Sterbehilfe" dar.
Von dieser Art, das langsame Sterben der Antragsteller "auszusitzen" sind in der Bundesrepublik eine Reihe Menschen betroffen.
Im Rheinland sagt man, wenn man jemanden in Wut geraten kompromisslos von seiner bisherigen Haltung umkehren will: "Ich werde dir helfen!"
17.01.13, 03:58:55
drvaust
Ich las etwas von 1% der Todesfälle in Belgien, wenig würde ich das nicht nennen.
Die Zahl der Anträge beträgt das Mehrfache.
Wobei wohl viele Anträge in der ersten Aufregung oder in einer schlechten Phase gestellt werden, also zurecht abgelehnt werden.