14.06.11, 00:15:19
wolfskind
ich denke ihr geht es darum geschützer schreiben zu können?
vielleicht in den freischaltungskandiaten-bereich verlagern?
14.06.11, 01:19:20
drvaust
Ist das eine Rehamaßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, von der Rentenversicherung bezahlt?
Oder ist das eine Rehaumschulung vom Arbeitsamt, ARGE o.ä., wie eine sonstige Umschulung, aber mit medizinischer Begründung?
Da Du schon in einer Rehamaßnahme bist, brauchst Du Dich vermutlich nicht mehr um eine Ausgrenzung wegen Diagnose zu kümmern. Da kannst Du auch Barrierefreiheit fordern, und mit der Diagnose begründen. Es gibt einige Möglichkeiten, die evtl. sogar gefördert werden und/oder als Integration/Inklusion vorgeschrieben sind. Das müßte aber individuell bestimmt werden. Einige Informationen dazu wurden ja schon genannt.
Wenn das eine Rehamaßnahme von der Rentenversicherung ist, dann paß auf, eine erfolglose Rehamaßnahme führt zur Rente. Ein Rehaantrag ist ein Rentenantrag, mit vorhergehendem Rehabilationsversuch. Einen direkten Rentenantrag wegen teilweiser/vollständiger Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht.
14.06.11, 20:22:26
insa-marie
[QUOTE]Da Du schon in einer Rehamaßnahme bist, brauchst Du Dich vermutlich nicht mehr um eine Ausgrenzung wegen Diagnose zu kümmern. Da kannst Du auch Barrierefreiheit fordern, und mit der Diagnose begründen. [/QUOTE
Kennst du den Unterschied zwischen Wunsch und Wirklichkeit???
(Ironie)
Ja, ich habe nicht nur die eine Diagnose.
Dafür muss aber beim Gegenüber ein Interesse bestehen!
Das behindertengerechteste war, dass in meinem Zimmer kein Stuhl steht - Rollizimmer ;)
Weiter würde ich ggf nur in einem geschützteren Rahmen fragen mögen.
Danke aber schon mal für die Hilfe! :)
14.06.11, 20:43:26
55555
Weiter würde ich ggf nur in einem geschützteren Rahmen fragen mögen.
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