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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

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10.06.11, 23:33:30

wolfskind

Zitat:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] in Deutschland voll zu verwirklichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Die Aufgaben der Monitoring-Stelle sind unter anderem:

Politikberatung;
Anwendungsorientierte Forschung;
Durchführung von Veranstaltungen;
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
Bereitstellung von Informationen (Bibliothek).

Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden entgegen zu nehmen oder rechtsberatende Unterstützung zu leisten. Einzelfallbezogene Anfragen können wir daher leider nicht bearbeiten.


quelle


Zitat:
Die Monitoring-Stelle hat nicht die Aufgabe, Beschwerden
nachzugehen oder rechtsberatende Unterstützung in Einzelfällen zu leisten. Sie
nimmt keine Ombudsfunktionen wahr.
Der Monitoring-Stelle ist es wichtig, mit den in der Behindertenpolitik aktiven
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und der Zivilgesellschaft
zusammenzuarbeiten. So unterstützt sie etwa die Parallelberichterstattung der NGOs
zum deutschen Staatenbericht an den internationalen Fachausschuss.


Die Monitoring-Stelle widmet sich zunächst folgenden Themenfeldern:
Diskriminierungsschutz und Partizipation als Querschnittsanliegen, die Lage von
Menschen mit psychischen Störungen und geistigen Beeinträchtigungen, das Recht
auf inklusive Bildung.

Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Jährliches Budget: 430.000 Euro
Kontakt
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Sekretariat: 030 – 259 359 – 450, Fax: 030 – 259 359 – 59
E-Mail: monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de
Webseite: www.institut-fuer-menschenrechte.de


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