17.11.10, 10:48:52
zoccoly
Zitat:
Medizinische Forschung an einer benachteiligten oder vulnerablen
Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft ist nur gerechtfertigt, wenn das
Forschungsvorhaben auf die gesundheitlichen Bedürfnisse und Prioritäten dieser
Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft reagiert und es eine begründete
Wahrscheinlichkeit gibt, dass diese Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft aus den
Forschungsergebnissen Nutzen ziehen wird.
Ich denke, genau an diesem Punkt kommt es wieder zu unterschiedlichen/gegensätzlichen Sichten zwischen A und NA. Der Grund besteht aus meiner Sicht darin, wie man A sieht.
Vielleicht sollte man deshalb mal Grundsätzliches klären und so verrückt es sich anhört, beim Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Klage auf Feststellung einreichen, dass A „normale“ Menschen sind, eine andere Art, aber auf gar keinen Fall krank und es demzufolge nichts zu heilen gibt.
17.11.10, 14:33:48
55555
Welche Relevanz hat diese Deklaration in Deutschland und den USA? Diese Forschung geschieht ja international. Aber ich fände es interesant das mal weiterzuverfolgen. Fühlt sich jemand berufen da näher einzusteigen?