14.11.10, 11:19:13
feder
Zitat:
Emil hatte 2008 noch als Ungeborener die Republik wegen Verletzung seiner Ehre und Würde geklagt. [...] Emil hätte wegen seiner Behinderung, einem "offenen Rücken", bis zu seiner Geburt am 4. August 2008 straffrei abgetrieben werden können. Zudem könnten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre. Emils Eltern sahen darin eine Diskriminierung ihres Sohnes. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das Eltern wegen einer fehlerhaften Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach.
Dort ansetzend klagte 2008 der noch ungeborene Emil die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Würde. "Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonten Emils Eltern. Durch die derzeitige Rechtsprechung bestehe die Gefahr, dass der Umgang mit ungeborenen Behinderten mangels klarer Gesetzesgrundlage durch die Anwendung des Schadenersatzrechtes bestimmt werde, so die Befürchtung.
Quelle
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hier.