21.10.09, 11:33:55
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Zitat:
Schon zu Beginn machte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier deutlich, dass vor allem das Verfahren von Thomas K., das der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt hatte, "grundlegende Fragen" auch zu den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene aufwirft. Und dass das Verfassungsgericht offenbar dabei ist, einen speziellen Rechtsanspruch zu formen: ein aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitetes "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums", dessen Inhalte und Grenzen das Gericht nun bestimmen wird - und an dem sich die Hartz-IV-Sätze dann messen lassen müssen.
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Eine Methode, die transparenter und nachvollziehbarer ist als die jetzige, dürften die Verfassungsrichter auf jeden Fall verlangen. Darüber hinaus, das deutete Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde an, könnte das Gericht aber auch erklären, dass es mit einer Pauschale für alle Lebenslagen nicht getan ist. Wenn das Existenzminimum in der - nach dem Grundgesetz unantastbaren - Menschenwürde verankert sei, so Bryde, müsse dann nicht "die Möglichkeit bestehen, einen ganz individuellen Bedarf zu berücksichtigen"?
Quelle
Wenn das Gericht erheblich eingreift und die Bevölkerung dies mehrheitlich gut heißt, würde ich mich fragen, inwieweit die demokratischen Anteile dieser Republik noch funktionieren. Scheinbar waren dann praktisch SPD, Grüne und CDU gleichermaßen gegen den Geist des Grundgesetzes aktiv. Die FDP würde ich nicht zum militanten Widerstand dagegen zählen. Da muß erst wieder ein Gericht kommen, also eine nicht unbedingt demokratische Einrichtung. Ich frage mich wie lange das Bundesverfassungsgericht dieser Front der Politik noch einsam standhalten kann. Es wirkt auch mich nicht sehr überzeugend, wenn offenbar nur eine einzige kleine Sicherheitseinrichtung immer wieder Grundprinzipien "retten" muß.