21.06.09, 22:18:38
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Zitat:
Die staatliche Beratungshilfe darf von den Amtsgerichten bei Hartz IV nicht verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Danach ist die Verweigerung eines Beratungsscheins für Anwälte – auch bei Widersprüchen – verfassungswidrig.
Quelle (1 BvR 1517/08)
23.06.09, 02:26:15
drvaust
Hier sehe ich aber ein Problem.
Der Beratungsschein für Anwälte wurde verweigert, weil nicht vorher der einfachere und kostenlose Weg des Wiederspruches genutzt wurde.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wäre erst der nächste Schritt gewesen, wenn der Wiederspruch abgelehnt worden wäre.
Andererseits, bei der ARGE gilt, wer ohne Hilfe überlebt hat, braucht keine Hilfe. Also bestand Zeitdruck.
Leider werden heutzutage Behörden oft erst bei Wiederspruch aktiv, bzw. zahlungswillig. Ein Antrag wird zuerst abgelehnt. Das gilt als Einsparung.
23.06.09, 22:21:58
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Es gibt auch Leute, die zur Formulierung eines Widerspruchs einen Anwalt hinzuziehen und so ungewöhnlich ist das wohl auch gar nicht.