20.07.08, 17:49:06
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Den folgenden Fall habe ich mir etwas im Kopf herumgehen lassen und finde ihn rechtssystematisch äußerst interessant für Belange der ESH:
Zitat:
Stadter hatte alles akribisch vermessen, und die Linien, die die Länge seiner Schuhe anzeigten, kreuzten eine weitere Linie: den Fußraum seines Volvo C70, und hier genau lag das Problem: Für das Auto seiner Träume waren seine Füße zu groß. Wenn er die Sportschuhe trug, konnte er seine Füße noch knapp vor das Pedal bugsieren; mit den größeren Schuhen nicht mehr.
[...]
Das wichtigste Beweismittel hatte Stadter im Gerichtshof geparkt, das Verdeck war offen, alles bereit. Zwei Volvo-Anwälte waren zur Verhandlung gekommen, der Autohändler und Stadter mit seiner Schautafel. Man ging an die frische Luft, zum Beweismittel. Die Herren umstanden den Wagen, beugten sich in den Fußraum, während Stadter demonstrierte, wie er dauernd hängenblieb.
Und tatsächlich: Der Richter nickte. Ein Fahrzeug müsse nicht nur mit Freizeitschuhen, sondern auch mit Büroschuhen bedienbar sein. Vielleicht hätte Stadter den Wagen in diesem Moment zurückgeben können, und die Sache hätte endlich ein Ende gehabt; aber so tickt ein Uwe Stadter nicht. Er wollte recht haben.
Am Ende holte er einen Vergleich heraus, der ihm das Gefühl gab, gewonnen zu haben: 1676,25 Euro für das ganze Ungemach.
Quelle
Interessant finde ich den Fall aus mehreren Gründen.
Einmal zeigt er wieder einmal, daß es trotz oft gemachter gegenteiliger Behauptungen nicht erforderlich ist eine Normabweichung als Krankheit zu definieren, um gewissermaßen ein Recht auf Barrierefreiheit zu haben. Hier war die Barriere ein zu klein ausgelegter Fußraum dieses Autos. Wieviel % der Bevölkerung haben diese Schuhgröße? Weiß jemand wo man das herausfinden kann?
Andererseits ist es interessant sich mal anzuschauen, was es für ähnliche Fälle in dieser Richtung schon früher gab. Autisten sind auch Bürger, daher sollten ihre Belange ebenso durchzusetzen sein oder sind es vielleicht nicht gerade
weil Autismus noch als Krankheit betrachtet wird und definitionsgemäße Kranke hier rechtlich diskriminiert würden. Das zu klären dürfte hoch interessant sein. Kennt jemand vo euch vergleichbare Fälle, in denen es zu einem Urteil gekommen war? Wenn ja würde mich das Aktenzeichen interessieren.
Desweiteren könnte das ein weiteres Mittel sein um Enthinderung rechtlich systematisch zu erzwingen.
21.07.08, 02:23:47
drvaust
Die Schuhgröße 47 ist sehr selten und in normalen Schuhgeschäften nicht erhältlich, normalerweise nur bis 45.
Die Schuhgröße 47 habe ich noch nie gesehen, vereinzelt die 46, obwohl ich mit Schuhgröße 44 - 45 in dem Bereich suche.
Mein Cousin kauft seine Schuhe, Größe 45,5 - 46, fast nur in Spezialgeschäften.
Der Artikel ist gegen Herrn Stadter. Er wird als komischer geldgieriger Streithammel dargestellt.
Die Begründung des Urteils würde mich interessieren.
21.07.08, 09:57:15
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In diesem Fall war es ein Vergleich, also gibt es kein Urteil. Der Artikel ist auch nach meinem Eindruck mit einer solchen Tendenz versehen, allerdings weniger Geldgier als Prinzipientreue aus Sicht einer Person, der Prinzipien ein wenig lächerlich vorkommen. Beim Spiegel findet man solche literarischen Anteile öfter in Artikeln. Da viele verschiedene Autoren dort veröffentlichen gibt es ideologisch eine gewisse Bandbreite.
21.07.08, 15:34:05
cony
Ich weiß nur das mein Mann 1,96 groß ist und Schuhgröße 48 1/2 trägt.
Dadurch hat er auch Probleme beim Autokauf(unter anderem) und wir müssen immer ein größeres Auto kaufen, als eigentlich notwendig wäre.
22.07.08, 20:58:15
uppsdaneben
Die Schuhgröße 47 ist sehr selten
Nö. Ich habe 47 und kenne mehrere Leute in der Größe.
Zitat:
und in normalen Schuhgeschäften nicht erhältlich,
Stimmt auch nicht. Die Mehrheit führt nur bis 46, doch gibt es ausreichend viele Geschäfte, die bis 50, manchmal bis 54 führen.
Zitat:
Die Schuhgröße 47 habe ich noch nie gesehen, vereinzelt die 46, obwohl ich mit Schuhgröße 44 - 45 in dem Bereich suche.
Wo lebst du? In Japan?