22.10.08, 11:26:39
55555
geändert von: [55555] - 22.10.08, 11:31:14
Wenn Waren Kriterien aufweisen, die mit autistischen Eigenschaften kollidieren, sollte eine Rücknahme durch den Verkäufer verpflichtend sein.
Möglich ist unter Umständen auch die Forderung von Schadenersatz:
Alter Thread
Bei Fragen hierzu kann sich jederautist an die
ESH wenden.
[Die Diskussion dieses Themas findet
hier statt, mfg[55555]]